Widerrufsbutton wird Pflicht – ab 19. Juni 2026
Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Händler verpflichtet, einen digitalen Widerrufsbutton auf ihren Webseiten bereitzustellen. Diese neue Regelung basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die bis spätestens 19. Dezember 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Ziel ist es, den Widerruf von Verträgen für Verbraucher so einfach und unkompliziert zu gestalten wie den ursprünglichen Vertragsabschluss.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Pflicht zum Widerrufsbutton gilt für alle Unternehmen, die online Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (B2C) abschließen. Dazu gehören insbesondere:
Webshops für physische Produkte
Anbieter digitaler Produkte, wie E-Books, Online-Kurse oder Streaming-Dienste
Abonnement-Modelle
Finanzdienstleister, wie Versicherungen oder Kredite
Ausgenommen sind ausschließlich B2B-Geschäfte, individuell gefertigte Produkte sowie Fälle, in denen Verbraucher ausdrücklich auf ihr Widerrufsrecht verzichten.
Gestaltung und Umsetzung des Widerrufsbuttons
Die korrekte Implementierung des Widerrufsbuttons ist entscheidend, um gesetzeskonform zu bleiben. Wichtige Vorgaben sind:
Sichtbarkeit und Beschriftung
Eindeutige Beschriftung: Der Button muss klar als „Vertrag widerrufen“ oder ähnlich erkennbar sein.
Permanente Verfügbarkeit: Der Widerrufsbutton sollte für alle Nutzer ohne Login zugänglich sein und idealerweise im Footer der Webseite platziert werden.
Zweistufiger Widerrufsprozess
1. Klick auf den Widerrufsbutton
2. Weiterleitung zu einer Bestätigungsseite, auf der nur notwendige Daten
eingegeben werden müssen, gefolgt von einem finalen Klick auf „Widerruf
bestätigen“
Automatische Bestätigung und Datenschutz
Nach Abschluss des Widerrufs muss eine automatische Bestätigung per E-Mail oder als PDF an den Verbraucher gesendet werden. Es dürfen nur die für den Widerruf unbedingt erforderlichen Daten erhoben werden, im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Risiken bei Nichtbeachtung
Eine fehlerhafte oder unterlassene Umsetzung kann erhebliche rechtliche Folgen haben:
Abmahnungen durch Verbraucherverbände oder Wettbewerber
Bußgelder durch zuständige Aufsichtsbehörden
Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage
Schadensersatzforderungen durch betroffene Verbraucher
Zudem muss der Widerrufsbutton durchgehend verfügbar sein und die rechtlichen Texte wie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen angepasst werden.
Empfohlener Fahrplan zur Umsetzung
1. Informieren & Planen: Prüfung der internen Prozesse und Anpassungsbedarf identifizieren
2. Systemprüfung: Sicherstellen, dass das Shop-System die technischen Anforderungen erfüllt
3. Rechtstexte aktualisieren: Widerrufsbelehrung, AGB und Datenschutzerklärung anpassen
4. Testphase einplanen: Gründliche Überprüfung der technischen Umsetzung und der Nutzererfahrung
Vorteile einer frühzeitigen Umsetzung
Die Implementierung des Widerrufsbuttons ist nicht nur Pflicht, sondern bietet strategische Vorteile:
Stärkung der Verbraucherfreundlichkeit und des Kundenvertrauens
Minimierung rechtlicher Risiken
Professioneller und moderner Auftritt des Unternehmens
Förderung der Kundenbindung
Eine rechtzeitige und korrekte Umsetzung positioniert Ihr Unternehmen als kundenorientiert und gesetzeskonform.
Fazit: Alles eine Frage der Vorbereitung
Die Einführung des digitalen Widerrufsbuttons ab dem 19. Juni 2026 markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit im Onlinehandel. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen klaren Vertrauensvorsprung bei ihren Kundinnen und Kunden.
Eine rechtzeitige Planung, technische Umsetzung und Anpassung der Rechtstexte gewährleisten, dass Ihr Online-Shop den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig von den Vorteilen einer nutzerfreundlichen Widerrufslösung profitiert. Wer den Widerrufsbutton Pflicht 2026 proaktiv umsetzt, positioniert sich als modernes, verbraucherorientiertes Unternehmen mit Weitblick.
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