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Tipp für Unternehmer/innen: E-Rechnungspflicht 2025

Alles, was Sie wissen müssen zur
E-Rechnungspflicht 2025

Unternehmen haben noch 6 Monate Zeit, ihre Prozesse auf die elektronische Rechnung umzustellen. Die Stichworte lauten hier Wachstumschancengesetz E-Rechnung & E-Rechnungen aus der ERP senden und empfangen

Um die Anforderungen des Wachstumschancengesetzes und die bevorstehende Einführung der E-Rechnung ab 2025 erfolgreich zu erfüllen, empfiehlt es sich, diese Verpflichtungen als Chance für die eigene Unternehmensentwicklung zu betrachten. Die Integration von elektronischen Rechnungen bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung von Prozessen und zur Kosteneinsparung, die bei der Implementierung prioritär berücksichtigt werden sollten.

Zusätzlich verlangt die indirekte Empfangspflicht von Unternehmen, sich zunächst auf die Umsetzung des Rechnungseingangs zu konzentrieren. Die begrenzte Zeitspanne von einem Jahr bis zum Eintritt der Empfangspflicht erfordert daher eine zügige Handlungsweise.

Was ist das Wachstumschancengesetz?

Das deutsche Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine bedeutende Veränderung in der Unternehmenswelt angekündigt: das Wachstumschancengesetz und die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Transaktionen ab dem wahrscheinlichen Datum des 1. Januar 2025. Diese Maßnahme ist Teil eines größeren Plans, der darauf abzielt, die Effizienz der Buchhaltungsprozesse zu verbessern und die Wirtschaft weiter zu digitalisieren. Auch verfolgt die Bundesregierung damit das Ziel einer effizienteren Rechnungsabwicklung und der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug (Gesetzesbegründung, S. 239).

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich, im Rahmen des Wachstumschancengesetzes, wurde vom Bundestag am vergangenen Freitag, dem 17.11.2023, verabschiedet. Was bedeutet das jetzt für Unternehmen?

Was bedeutet die Einführung der E-Rechnung?

Ab dem 1. Januar 2025 sollen alle steuerpflichtigen inländischen B2B-Umsätze in Deutschland über elektronische Rechnungen abgewickelt werden. Unternehmen jeglicher Größe und Branche sind verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen, und sie sind auch dazu angehalten, diese selbst zu versenden. Zwar gibt es einige Übergangsregelungen: Bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Unternehmen immer noch Papierrechnungen verschicken, aber danach müssen alle Transaktionen elektronisch abgewickelt werden.

Ausnahmen von der Regel

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Transaktionen der E-Rechnungspflicht unterliegen. Steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sind von dieser Regelung ausgenommen. Ebenso dürfen bis Ende 2027 Fahrausweise weiterhin in Papierform ausgestellt werden.

Warum sollten Unternehmen jetzt handeln?

Die Einführung der E-Rechnungspflicht bedeutet, dass Unternehmen ihre bestehenden Prozesse überdenken und sich auf die digitale Zukunft vorbereiten müssen. Es ist unerlässlich, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Digitalisierung von Rechnungsprozessen ist ein komplexer Vorgang, der Zeit und spezifisches Know-how erfordert. Unternehmen sollten nicht bis zur letzten Minute warten, um sich auf diese Veränderung vorzubereiten.

Fazit

Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ist ein weiterer Schritt in Richtung einer moderneren und effizienteren Wirtschaft. Unternehmen sollten sich dieser Veränderung bewusst sein und jetzt handeln, um ihre Prozesse anzupassen. Diejenigen, die frühzeitig auf die Digitalisierung setzen, werden nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch von effizienteren und kostensparenden Abläufen profitieren. Es ist an der Zeit, die Zukunft des Rechnungswesens anzunehmen und die Vorteile der E-Rechnung zu nutzen.

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