EU-Verpackungs-verordnung PPWR:
Neue Pflichten ab 2026
Mit der seit Februar 2025 geltenden EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR, VO (EU) 2025/40) stehen Unternehmen in ganz Europa vor tiefgreifenden Veränderungen. Ab August 2026 greifen die ersten Pflichten, weitere folgen in gestaffelten Übergangsfristen bis 2040.
Ziel: Weniger Abfall, mehr Kreislauffähigkeit und einheitliche Standards im EU-Binnenmarkt.
Neue Anforderungen der Verpackungs-verordnung PPWR
Stoffbeschränkungen: Schwermetalle und PFAS unterliegen strengen Grenzwerten. Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen ab 2026 nur noch minimale Spuren enthalten.
Recyclingfähigkeit & Rezyklat: Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclinggerecht gestaltet sein. Kunststoffverpackungen unterliegen verbindlichen Rezyklatquoten (30 % PET bei Lebensmittelkontakt, 10 % andere Kunststoffe). Bis 2040 steigen die Vorgaben teils auf über 60 %.
Wiederverwendung: Take-Away-Anbieter müssen Mehrwegoptionen anbieten und mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Getränkeverpackungen: ab 2030 mindestens 10 %, bis 2040 mindestens 40 % Wiederverwendung.
Pfand- und Rücknahmesysteme: Ab 2029 europaweit Pflicht für Kunststoffflaschen und Dosen (bis 3 l). Ziel: 90 % Rückführungsquote.
Kennzeichnung & digitale Infos: Ab 2028 europaweit einheitliche Materialpiktogramme. Zusätzlich verpflichtende QR-Codes mit Angaben zu Stoffen, Rezyklatanteil und Wiederverwendbarkeit.
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Folgen für Unternehmen
Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet die PPWR vor allem eines: präzise Datenhaltung. Künftig muss jede Verpackungseinheit im ERP-System geführt werden – mit Angaben zu:
Materialzusammensetzung
Gewicht
Rezyklatanteilen
Konformitätsnachweisen
Recyclingfähigkeit
Ab 2027 werden nationale Herstellerregister jährliche Meldungen zu Mengen und Materialarten verlangen – maschinenlesbar und öffentlich einsehbar.
Der DIHK bringt es auf den Punkt: „Unternehmen müssen frühzeitig Prozesse und Systeme anpassen, um Verpackungsdaten transparent zu erfassen und für Meldungen bereitzustellen.“
Branchenstimmen zur Verpackungs-verordnung PPWR 2026
Umweltverbände sprechen von einem „Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft“.
Die Industrie wiederum warnt vor „massiven Umstellungskosten“ und einem „bürokratischen Kraftakt“.
Viele Unternehmen werden ihre Verpackungsportfolios komplett neu denken müssen – vom Design bis zur Kennzeichnung.
Ausblick
Die EU-Kommission wird bis 2027 weitere delegierte Rechtsakte veröffentlichen – u. a. zu Recycling–Performanz, Messmethoden und Kennzeichnungsstandards. Unternehmen, die ihre ERP-Systeme und Lieferketten schon jetzt auf die PPWR-Datenanforderungen ausrichten, minimieren Risiken und können langfristig auch EPR-Gebühren sparen.
Fazit
Die Verpackungsverordnung PPWR ist weit mehr als eine Recyclingquote. Sie schafft ein Daten- und Monitoring-Regime, das Unternehmen zwingt, Verpackungen transparent, kreislauffähig und digital nachvollziehbar zu machen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann aber nicht nur Pflichten erfüllen, sondern auch neue Chancen nutzen: effizientere Prozesse, geringere EPR-Gebühren und ein klarer Wettbewerbsvorteil durch nachhaltige, zukunftsfähige Verpackungslösungen.
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